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Persönliche Erklärung

von Dipl.- Ing. Sylke Wegener und Haydn von Hohnstein

Am Sonnabend, den 24. Sep. 2011, hatte die SHZ Bürgermeister Müller zitiert mit den Worten: "Übelster Versuch der Diffamierung" usw. Dabei benannte er Sylke Wegener und Haydn von Hohnstein als diejenigen, welche diffamierten. Beide verfassten eine persönliche Erklärung dazu wie folgt:

Wir weisen auf das Entschiedenste für uns, den Vorstand der Freien Wählergemeinschaft „Bürger für Hohn“ (BfH) und die BfH zurück, was der Hohner Bürgermeister Müller in der Schleswig- Holstein Zeitung vom Sonnabend veröffentlichen ließ. Wir haben weder bewusst Sachverhalte verleugnet und verfälscht, wie BGM Müller verlautete, noch missbrauchen wir das Rechtsgefüge.

Wir weisen ebenfalls zurück, dass wir Anfragen stellen, um die Verwaltung zu blockieren. Obwohl der Bürgermeister im Hohner Eichblatt veröffentlichen ließ, dass er jederzeit gern Auskünfte erteilt, machten die BfH und andere Einwohner Hohns eine andere Erfahrung: Er antwortete nicht. Deshalb gehen jetzt unsere Anfragen an die Verwaltung und nicht mehr direkt an den Bürgermeister. Dass auch einzelne Bürger und sogar Gemeindevertreter ebenfalls diesen Weg gehen, mag die Verwaltung belasten, hat seine Ursache jedoch im Verhalten von Bernd Müller. Es zeigt nur, dass wir Hohner Fragen haben, auf die wir Antworten erwarten, die der ohne Zweifel demokratisch gewählte Bürgermeister nicht erteilt.

Es geht uns und der BfH auch nicht darum, die Person Bernd Müller zu diffamieren. Wir bringen lediglich zum Ausdruck, was uns an der Art und Weise missfällt, wie er das ihm übertragene Amt ausführt. Wie er privat mit seiner Familie oder intern mit seinen Mitarbeitern umgeht, geht uns nichts an und wurde von uns auch niemals angesprochen. Doch fällt immer wieder auf, dass er als Bürgermeister nicht bereit ist, Verantwortung für sein eigenes Handeln zu übernehmen, wenn es nicht so läuft, wie erwartet oder Widerspruch vermutet werden kann. Er verweist dann immer auf andere wie z.B. die Amtsverwaltung oder, wie in der letzten Gemeinderatssitzung, den Amtsausschuss. Dabei ist er selbst der Chef der Verwaltung wie auch des Amtsausschusses mit entsprechenden Einflussmöglichkeiten.

Wer unsere Internetseite liest, wird feststellen, dass wir lediglich die Frage aufgeworfen haben, ob der Amtsausschuss Hohner Harde verfassungswidrig ist. Politisch vertritt die BfH die Meinung, dass es demokratisch wäre, wenn die gewählten Gemeindevertreter dem Bürgermeister ein Votum mitgeben würden für die Beschlussfassungen im Amtsausschuss. Fragestellung wie politische Meinung sind völlig legitim. Ansonsten wurde im Artikel das dargestellt, was das Landesverfassungsgericht zur Amtsordnung geurteilt hatte. Wenn nun Bürgermeister Müller verlauten lässt, dass dieses unwahr ist, so greift er das Landesverfassungsgericht an und auch die Presse, welche in gleichem Sinne darüber berichtete.

Ebenfalls unwahr ist, dass die BfH behauptet hätte, dass es zu einer Vorteilsnahme bei der Vergabe der Nachmittagsbetreuung des Hohner Kindergartens an den Verein „Menschenskinder“ eV gekommen ist. Es wurde durch uns allerdings bei der Kommunalaufsicht angefragt und um Prüfung und Rechtsauskunft zu dieser Frage gebeten. Auch das ist legitim. Es hat niemals von uns eine Aussage gegeben, schon gar nicht in der Öffentlichkeit, wie BGM Müller behauptete.

Andererseits ließ der Bürgermeister den Gemeindevertretern Beschlussvorlagen zu den Anregungen der BfH zukommen, die den Inhalt der Anregungen unzureichend bzw. gar nicht widerspiegelten, so dass die Gemeindevertreter in Wirklichkeit gar nicht über die Anregungen abstimmten, sondern über die dazu vorgelegten Beschlussvorlagen. Wenn nun in der Schleswig- Holstein Zeitung zu lesen ist, dass z.B. die Anregung zur Biogasanlage in Hohn abgelehnt wurde, so können wir feststellen, dass die Gemeindevertretung offenbar doch für eine Biogasanlage in Hohn eintritt. Denn ein laufendes Bauleitverfahren, auf das sich die Beschlussvorlage bezog, war in der Anregung überhaupt nicht angesprochen worden. Dagegen zeigte die Beschlussvorlage, wie sie verlesen wurde, dass der Bürgermeister möglicherweise immer noch falsch informiert, Bürger wie Gemeindevertreter.

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