An den Ausschussvorsitzenden des Hohner Hauptausschusses
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Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Hohn

Sehr geehrter Herr Borschtschow,

die Art und Weise, wie Sie die Sitzung des Hauptausschusses Hohn am 1. Dez. 2011 geleitet haben, war für uns als BfH- Mitglieder äußerst irritierend. Bisher hielten wir Sie für einen Ausschussvorsitzenden, der souverän, ruhig und sachbezogen die Sitzung leitet. Das war am 1. Dez. 2011 nicht mehr der Fall.

Ich persönlich war bisher eine Sympathisantin der SPD und hatte sie auch bei den letzten Wahlen wieder gewählt. Das muss ich mir nun überlegen angesichts der Tatsache, dass ein in der Kommunalpolitik führendes SPD Mitglied öffentlich dazu auffordert, den politischen Gegner aus dem Dorf zu verjagen, wie Sie dieses mit den Worten „also, raus aus dem Dorf“ taten. So eine Forderung kann durchaus einen rassistischen Eindruck erwecken, denn Rassismus ist nicht nur die Ausgrenzung Andersfarbiger oder andersgläubiger Menschen, sondern von allem, was schlichtweg „anders ist“. Ich werde mich mit einer entsprechenden Anfrage auch an Ihren Parteivorsitzenden wenden und diesen Brief auf der Website der BfH veröffentlichen.

Außerdem hatte das Statement des Herrn Kolb in der Einwohnerfragestunde nichts zu suchen. Entsprechend der Geschäftsordnung sind Fragen und Anregungen zulässig, keine Statements. Ich kann mich noch gut erinnern, wie Herr Müller im Herbst 2010 bereits nach 30 s versuchte, mir das Wort zu entziehen, obwohl ich eine Anregung hatte und die Redezeit bei weitem nicht überzogen worden war. Herr Kolb hatte weder eine Frage an noch eine Anregung für die Gemeindevertretung. Sie hätten ihn unterbrechen müssen. Möglich wäre gewesen, dass Sie den Ausschuss in einer Geschäftsordnungssache darüber abstimmen lassen, ob dieses Statement zugelassen wird. Das haben Sie nicht getan. Wir vermuten, dass Sie sogar vor der Sitzung Kenntnis vom Statement hatten, da die Schleswig- Holstein Zeitung bereits 2 Tage vor der Hauptausschusssitzung informiert und eingeladen worden war, wie sie uns mitteilte. Sie hätten damit Zeit gehabt, sich auf ein geschäftsordnungsgemäßes Verhalten einzustellen und wurden nicht von dem Statement überrascht. Ich bin gespannt, ob in dieser Gemeindevertretung noch gleiches Recht für alle gilt, wenn die BfH ein Statement abgeben will. Unser Antrag, unsere Anregungen selbst vorzutragen, wurde auf der letzten Gemeindevertretersitzung z.B. mehrheitlich, auch mit Ihrer Stimme, abgelehnt. Diese unterschiedliche Behandlung sagt schon viel über Ihr Demokratieverständnis aus, das äußerst mangelhaft zu sein scheint, wie Ihre eigene Reaktion auf das Statement der neuen Interessengemeinschaft deutlich machte. Sie wollen sich gar nicht inhaltlich mit uns zu politischen Fragen auseinandersetzen, sondern die BfH- Mitglieder aus dem Dorf verjagen.

Nur, diese werden bleiben!

Daran wird auch nichts ändern, dass immer wieder falsche Tatsachen von oder über die BfH behauptet werden, wie es der Bürgermeister gegenüber der Landeszeitung aktuell tat und dieses am Sonnabend, den 3. Dez. 2011 auch veröffentlichte. Dort war zu lesen, dass BGM Müller sagte, dass die Verwaltung auf die von Herrn von Hohnstein gestellte Frage zum Tanklager Hohn mehrfach geantwortet hätte. In Wirklichkeit hatte es eine Anfrage an die Verwaltung gegeben und eine Antwort, die lautete, dass die Verwaltung nicht zuständig sei. So eine Antwort der Verwaltung heißt nicht, dass ein Bürger seine Gemeindevertreter nicht mehr nach ihrer Meinung fragen darf, die ja durchaus als politische Meinung von der Verwaltungsmeinung abweichen kann. Hier geht es nicht zuletzt um die Sicherheit von Dorfbewohnern. Eine Gemeindevertretung sollte sich schon politisch darüber Gedanken machen oder auch bei den für die Überwachung zuständigen staatlichen Verwaltungen nachfragen. Eine Ausschreibung des Bundes wirft zwar Fragen auf, reicht aber nicht für eine Strafanzeige, wie Herr Gattinger dazu bemerkte.

Völlig daneben war die Reaktion des Bürgermeisters mit seiner Wortwahl, dass ihn das alles ankotzt und der Fragesteller der Gemeindevertretung nur die Zeit stiehlt. Diese Wortwahl würde in jedem Parlament Deutschlands zu einer Rüge durch den Vorsitzenden führen. Auch das haben Sie versäumt. Es wäre Ihre Aufgabe als Vorsitzender des Ausschusses gewesen.

Zum Schluss der öffentlichen Sitzung stellte der Bürgermeister den Antrag, dass seine in Rage geäußerte Wortwahl am Anfang der Sitzung im Protokoll in eine gemäßigte Sprache umgesetzt wird. Über diesen Antrag haben Sie nicht abstimmen lassen. Damit gilt er als nicht gestellt und das Protokoll dürfte auch nicht geändert werden. Oder gilt ein Antrag des Bürgermeisters schon per se als angenommen? Das wäre wieder ein Verstoß. In Frage steht auch, ob der Bürgermeister überhaupt einen Antrag stellen kann, da er nicht Ausschussmitglied ist. Er kann eine Bemerkung machen, mehr nicht. Alles Dinge, auf die Sie als Ausschussvorsitzender bei der Leitung der Sitzung eine Antwort schuldig geblieben sind.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sylke Wegener