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Untätigkeit bei der Straßenreinigungssatzung

Als im Dezember 2011 auf der Gemeindevertretersitzung die Straßenreinigungssatzung zur Abstimmung stand, hatte die 1. Vorsitzende der BfH, Sylke Wegener, in der Einwohnerfragestunde angeregt, die Satzung zu überarbeiten in Bezug auf die Punkte, welche nicht konform gehen mit der aktuellen Rechtssprechung. Das wurde abgelehnt. Bürgermeister Müller wies vor der Abstimmung darauf hin, dass Verwaltung und Kommunalaufsicht auf eine Anfrage des Gemeindevertreters Wommelsdorf geantwortet hatten, dass sie keine rechtllichen Probleme erkennen. Außerdem sagte er, dass sich die Gemeindevertreter darüber einig waren, die Straßenreinigungssatzung weiter zu behandeln und ggf. zu verändern. Er betonte, dass sie deshalb verabschiedet wurde, um ein sauberes Dorf zu bekommen.

Jetzt kann man trefflich darüber streiten, welcher Weg zu einem sauberen Dorf auf lange Sicht erfolgreicher ist: Satzungszwang oder das Schaffen von positiven Anreizen. Dazu später. Die BfH hatte sich an die Kommunalaufsicht gewandt mit den Bemerkungen, dass die Hohner Straßenreinigungssatzung gegen aktuelle Rechtssprechung verstößt. Makaber ist, dass die Gemeinde das Aufstellen von Hundekotbehältern ablehnt, aber gleichzeitig per Satzung die Grundstückseigentümer verpflichtet, den Hundekot von Wegen und Straßen zu entfernen, obwohl es durch richterliche Entscheidung wegen Unzumutbarkeit nicht auf sie übertragen werden darf. Angesichts dessen wirkt der entsprechende Vermerk eines nicht näher genannten Hundeliebhabers im aktuellen Eichblatt wie bestellt.

Oder das Beseitigen von großflächig in den Straßenkörper hineinwachsendem Unkraut. Dass muss die Gemeinde erledigen, weil regelmäßig als Ursache dafür Schäden am Untergrund oder Bordstein der Straße festzustellen sind, wie das Absenken von Steinen oder Platten oder Abbrüche usw. Das zu beseitigen obliegt der Gemeinde, weil es Instandhaltungsarbeiten sind, das Unkraut also Folge von unterlassener Instandhaltung. Deshalb können die Kosten für die Unkrautbeseitigung auch nicht als Straßenreinigungsgebühren auf die Anwohner umgelegt werden, wenn die Gemeinde sie vornimmt oder vornehmen lässt.

Die BfH hatte außerdem angesprochen, dass eine Ungleichbehandlung stattfindet, weil einige Bürger zur Straßenreinigung verpflichtet werden und andere gar nichts machen müssen. Das dürfte dem Grundgesetz widersprechen und macht dann die gesamte Satzung unwirksam. Der letzte Punkt, der benannt wurde war, dass Bürger gezwungen werden, gegen die Straßenverkehrsordnung zu verstoßen, um die Straßen zu reinigen.

Von einer weiteren Beschäftigung der Gemeindevertretung mit der Straßenreinigungssatzung ist bis jetzt nichts zu spüren. Trotz der großen Worte des Bürgermeisters stand dieses Thema auf keiner Tagesordnung der bisherigen Ausschusssitzungen in diesem Jahr. Zuständig wäre wohl erst einmal der Planungsausschuss.

Wer beschäftigt sich nun aktuell damit?

Hohn - ein sauberes Dorf

hört sich etwas komisch an aus dem Mund eines Bürgermeisters, der mit der Mehrheit der Gemeindevertretung die Hundekotbehälter ablehnte. Die erste Vorsitzende der BfH hat andere Vorstellungen dazu:

1. Aufhebung der derzeit gültigen Straßenreinigungssatzung

2. Aufstellen von Abfallbehältern auch für Hundekottüten

3. Gemeindearbeiter übernehmen das Leeren der Behälter und sonstige Straßenreinigungsarbeiten wie das Beseitigen von großflächig wucherndem Unkraut

4. Ein Wettbewerb um die sauberste Straße und die saubersten Geh- und Radwege um ein Grundstück wird ausgelobt. Die Sieger erhalten Gutscheine für die ortsansässigen Gärtnereien.

5. Die Gutscheine werden vorzugsweise gesponsort.

6. Für die Pflege öffentlicher Flächen werden Patenschaften gesucht, welche die notwendigen Arbeiten ausführen oder ausführen lassen. Jeder Pate wird öffentlich raumnah genannt, um das Engagement für die Gemeinde zu würdigen. Steuerliche Vergünstigungen sind zu prüfen.

7. Organisation von gemeinschaftlichen Aktionen zur Verschönerung des Dorfes.