Nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften und der StVO müsste zum Zeitpunkt der Straßenreinigung eine „Baustelle“ errichtet werden, d.h. die Straße, zumindest eine Seite, müsste abgesperrt und durch ein Fahrzeug o.ä. gesichert werden. Im Gesetzestext heißt es:
„....Je nach Bauverfahren kommen dort Maschinentechnik und manuelle Handwerksarbeit in unterschiedlichem Maße zum Einsatz. Baustellen bergen für die dort beschäftigen Personen besondere Gefahren, sodass hinsichtlich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen“
Baustellen oder auch Arbeitsstellen, die im Bereich von Straßen stattfinden, benötigen eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung durch die zuständigen Behörden. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist in der Regel in Verbindung mit einem Verkehrszeichenplan zu beantragen. Arbeiten im Bereich der Straßenverkehrsordnung ohne verkehrsrechtliche Anordnung sind nicht zulässig (Ausnahmen sind Notfälle, in denen sofortige Absicherung im Zuge des Notstandsrechtes zur Schadensabwehr notwendig ist); der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit gemäß StVO kann vorliegen und es somit zur Verhängung einer Geldbuße und/oder zu „Punkten“ in Flensburg kommen. Auch das Abweichen von der verkehrsrechtlichen Anordnung oder ein nachweisbares Unterlassen der Kontrolle der Baustellensicherung kann, besonders im Falle eines Unfalles (vor allem bei Personenschaden), zu strafrechtlichen Verfahren führen.
Fazit:
Momentan kann kein Hohner Bürger zur Straßenreinigung verpflichtet werden, weil ihm der Aufenthalt auf der Straße zur Verrichtung von Arbeiten gesetzlich untersagt ist.
Doch es ergibt sich daraus noch ein Problem: Die Anwohner von Straßen ohne Gehweg dürften sich ebenfalls nicht auf ihren Straßen aufhalten, also dort auch nicht laufen. Eine entsprechende Ausnahme hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Diese Straßen wären zu Spielstraßen zu machen, um die Anwohner zu schützen. Das hätte schon bei der Planung der Wohnstraßen beachtet werden müssen. Die BfH hat es in der Einwohnerfragestunde angeregt.