Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keinen Trick, keinen Schwindel, kein Laster, das nicht von Geheimhaltung lebt. Bringt diese Heimlichkeiten ans Tageslicht, beschreibt sie, macht sie vor aller Augen lächerlich und früher oder später wird die öffentliche Meinung sie hinwegfegen. Bekanntmachung allein genügt vielleicht nicht; aber es ist das einzige Mittel, ohne das alle anderen versagen. Josef Pulitzer
Wir machen uns die Devise von Pulitzer zu eigen, klären auf und sorgen für Transparenz

Beschlüsse und Protokolle

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Der Unterschied dürfte klar sein. Welcher? Der zwischen Beschluss und Protokoll.

Wenn man die Website des Amtes Hohner Harde öffnet und dann die Hohner Seite betrachtet, fällt auf, dass nach wie vor die Hohner Bürger nicht zeitnah über die von den Ausschüsses oder der Gemeindevertretung gefassten Beschlüsse informiert werden.

Unter Ex- BM Müller wurde es eingeführt, die Protokolle erst zu veröffentlichen, wenn sie von dem entsprechenden Ausschuss bzw. der Gemeindevertretung genehmigt sind. Das erfolgte regelmäßig erst auf der folgenden Sitzung und somit, ebenso regelmäßig, erst ein viertel Jahr nach der eigentlichen Beschlussfassung. Ursache war, dass die BfH auf Unregelmäßigkeiten in veröffentlichten, aber noch nicht genehmigten Protokollen hingewiesen hatte. Schließlich wurde sogar unterstellt, dass uns Gemeindevertreter unter Verletzung ihrer Schweigepflicht über Protokollinhalte informiert hätten. Ein Blödsinn, aber offenbar so wirksam, dass sich die Verwaltung immer noch an die "Müller- Doktrin" hält. Auf Nachfrage eines BfH- Mitgliedes bei Herrn Brommann wurde uns das bestätigt. Nun gab es aber in der Zwischenzeit Neuwahlen und wir stellen uns die Frage, warum dieser "Altbeschluss" nicht geändert wurde. Vielleicht ist es einfach vergessen worden. Der Verwaltung kann man keinen Vorwurf machen, hält sie sich doch nur an immer noch gültige Anweisungen.

Wir haben durchaus Verständnis dafür, dass ein Protokoll erst als solches veröffentlicht wird, wenn die entsprechende Bürgervertretung dem zustimmte. Das leuchtet ein. Allerdings treten Beschlüsse, anders als Satzungen, der kommunalen Gremien mit Beschlussfassung in Kraft und nicht erst mit der Veröffentlichung der Beschlüsse. Somit ergibt sich für die Hohner immer ein rechtsunsicherer Raum von einem viertel Jahr, in dem sie über - bereits rechtskräftige - Beschlüsse nicht informiert sind. Das ist nicht nur ein Demokratie- und Transparenzproblem, sondern könnte auch rechtliche Konsequenzen haben. Deshalb war die "Müller- Doktrin" nicht hinnehmbar und ihre Weiterführung ist es auch nicht.

Uns erschließt sich natürlich das Dilemma der Gemeindevertretung, die natürlich ein Protokoll erst mit Genehmigung veröffentlichen will. Daher muss es möglicherweise anders geregelt werden. Man könnte die Protokolle als "vorläufige Protokolle" im Internet einstellen oder man veröffentlicht die gefassten Beschlüsse inhaltlich außerhalb des Protokolls zeitnah zur Sitzung, auf der sie beschlossen wurden. Dabei können ja Stimmverhalten und andere Bemerkungen weg gelassen werden.

Die BfH bittet Bürgermeister Kuhrt und die Gemeindevertretung, mehrheitlich einer zeitnahen Beschlussveröffentlichung zuzustimmen und die Verwaltung entsprechend zu beauftragen.

Dipl.- Ing. Sylke Wegener