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Neues Gewerbegebiet in Hohn

offener Brief Dez. 2010


Gemeindevertretung Hohn

über den Bürgermeister Herrn Müller

Amt Hohner Harde

Anregung/ Vorschlag

Entsprechend der Geschäftsordnung der Gemeinde Hohn § 4 und § 6 der Gemeindeordnung SH zur Stellungnahme spätestens in der übernächsten Gemeinderatssitzung

Gewerbegebiet Hohn

Sehr geehrter Herr Müller, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,

wie der Schleswiger Zeitung zu entnehmen war, wollen Bürgermeister Müller und die KGW ein neues Gewerbegebiet erschließen. Sicher ist dieser Vorschlag auch schon in den Gemeinderat eingebracht worden. Außerdem war dem Pressebericht zu entnehmen, dass Sie sich mit der Beschlussfassung beeilen müssen, weil Fördermittel nur noch bis 2012 zur Verfügung stünden.

Das ist so nicht richtig. Das Förderprogramm für die Erschließung von Gewerbegebieten wird erst 2013 auslaufen mit 2 Jahren Nachlauffrist. Damit muss nichts übereilt werden. Die Freie Wählergemeinschaft „Bürger für Hohn“ gibt der Gemeindevertretung folgende Anregung:

1. Alle Aktivitäten für ein neues Gewerbegebiet sind einzustellen, bis eine Entscheidung über die Zukunft des Flugplatzes Hohn getroffen ist. Begründung: Die Entscheidung fällt in naher Zukunft. Sollte der Flugbetrieb der Bundeswehr eingestellt werden, so steht ein riesiges Areal zur gewerblichen Nutzung bereit. Auch wenn es nicht der Gemeinde gehört, wird die ganze Kraft der Gemeinde benötigt, um dieses Land nutzbringend und im Interesse Hohns zu konvertieren. Dabei kommen das Konversionsprogramm und das Regionalmanagement Konversion Region Schleswig/ Flensburg zum Tragen. Denkbar wäre z.B. die Umwandlung in ein Technologie-, Gründer- und Mittelstandszentrum. Dann wäre es kontraproduktiv, ein zweites Gewerbegebiet erschlossen zu haben oder zu erschließen, das Nutzer bindet, die auf dem großen Grundstück (Flugplatz) dringend gebraucht werden. Die Gemeinde kann mit der Erschließung des Gewerbegebietes keinen Überschuss erwirtschaften und bis heute stehen auch noch keine interessierten Investoren zur Verfügung. Zumindest ist diesbezüglich nichts veröffentlicht worden. Sollte wirklich Herr Ehlers Interessen in dieser Hinsicht verfolgen, so kann es nicht Aufgabe der Gemeinde sein, ein Grundstück für eine Biogasanlage mit Fördermitteln zu erschließen, welche dann vom Investor (Ehlers) im Fall der Fälle zurück zu zahlen wären. Es ist auch nicht Sache der Gemeinde, ein Gewerbegebiet auszuweisen und zu erschließen, nur um die Genehmigung einer Biogasanlage auf einem Nachbargrundstück zu ermöglichen.

2. Alle Aktivitäten für ein neues Gewerbegebiet werden auf das Flugplatzgelände gerichtet, falls die Bundeswehr sich zurück zieht.

3. Bleibt die Bundeswehr, erschließt die Gemeinde ein Gewerbegebiet als Technologie- und Gründerzentrum.

Begründung: Die Fördermittel für die Erschließung eines Technologie- und Gründerzentrums sind um 15% höher, als die für andere Gewerbegebiete. Damit können Firmen und Existenzgründer erhebliche Kosten (Grundstückskosten) reduzieren. Die Gelder können in das Unternehmen, z.B. in Arbeitsplätze, investiert werden. Auf jeden Fall stärkt es die liquiden Mittel der Unternehmer und damit die Wirtschaftlichkeit und Lebensfähigkeit der Firmen.

Mit freundlichen Grüßen

Sylke Wegener

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