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Irrtum der Verwaltung: Wahl war ungültig

SHZ 13. Oktober 2010 | 06:30 Uhr | Von Sönke Rother

Der Vorwurf wiegt schwer: Die Bürger für Hohn, eine am 1. September gegründete Wählergemeinschaft, unterstellen Bürgermeister Bernd Müller "Vetternwirtschaft". Der Gemeindechef soll bewusst gegen bestehende Vorschriften verstoßen und seinen Schwiegersohn zum 2. stellvertretenden Bürgermeister gemacht haben. Frank Goßmann, der wie Müller der Kommunalen Wählergemeinschaft angehört, war im Juni 2008 nach der Kommunalwahl von den Gemeindevertretern gewählt worden. "Das hätte allerdings nicht sein dürfen", bestätigt Pierre Gilgenast auf Nachfrage. Paragraf 52 a der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regele die Stellvertretung des Bürgermeisters und beschreibe auch, in welchen Verhältnis das Gemeindeoberhaupt zu seinen Vertretern stehen darf, erklärt der Verwaltungsleiter der Ämter Fockbek und Hohner Harde.

Für Sylke Wegener, Vorsitzende der Wählergemeinschaft Bürger für Hohn, ist der Fall klar. Müller habe seinen Schwiegersohn zum Stellvertreter ernannt. "Resultierend aus dem Verwandtschaftsverhältnis ist dieser in seinen Abstimmungen oder Entscheidungen nicht mehr unabhängig und frei", bemängelt Wegener. "Es kann und darf nicht sein, dass hier eine Vetternwirtschaft eingeführt und einbehalten wird."

So schlimm sieht es Gilgenast, der den Fall bereits mit Jürgen Harders von der Kommunalaufsicht besprochen hat, nicht. "Die Gemeinde Hohn muss sich jetzt auf die veränderte Situation einstellen." Die Wahl hätte so nicht stattfinden dürfen. "Das ist wohl aus Versehen 'durchgerutscht'", vermutet Pierre Gilgenast. Nach dem Gesetz ist die Wahl nichtig, und Frank Goßmann ist nie 2. stellvertretender Bürgermeister gewesen. Ein Rücktritt, wie ihn die Bürger für Hohn mit Nachdruck fordern, ist demnach nicht möglich. Während der nächsten Sitzung der Gemeindevertreter, die voraussichtlich im November tagen, muss dann ein 2. Stellvertreter bestimmt werden, der nicht im engeren verwandtschaftlichen Verhältnis zum Bürgermeister steht. Weitere Konsequenzen, so Gilgenast, habe dieser Verwaltungsirrtum aber nicht. "Frank Goßmann ist in seiner Funktion nicht in Erscheinung getreten, hat nichts beurkunden müssen. Es gibt also keine anfechtbaren Beschlüsse."

Bernd Müller selbst sieht das Problem "relativ unaufgeregt". "Wenn das die Gemeindeordnung nicht hergibt, ist das eben so. Wir werden das jetzt korrigieren und dann ist gut." Schade findet der Hohner Bürgermeister, dass dadurch ein junger, engagierter Bürger aus seinem Amt ausscheiden muss. "Und das nicht, weil es mein Schwiegersohn ist." Ich freue mich über jeden, der sich um die Kommunalpolitik kümmert. Wenn einer, der Lust hat mitzuarbeiten, gehen muss, ist das schade."