Muss ein Bürgermeister, müssen Gemeindevertreter persönlich für die Folgen ihrer Beschlüsse haften?
Wir versprachen in unserem letzten Artikel, zum Thema der Haftung etwas zu äußern. Landläufig ist man der Meinung, dass Politiker, haupt- wie ehrenamtlich, von der Haftung frei gestellt sind bzw. eine entsprechende Versicherung sie von den entsprechenden Risiken frei stellt. Diese Haftungsbefreiung gilt nicht uneingeschränkt. Dazu gibt es bereits seit Jahren eine Rechtssprechung, die allerdings kaum bekannt ist, geschweige denn Beachtung findet. Andererseits glauben einige Mandatsträger, dass sie auf Grund ihrer Position und "guter Freunde" jedes Risiko eingehen können und diesen Weg auch beschreiten.
Das Verwaltungsgericht in Trier verurteilte bereits in den 90 -er Jahren einen Bürgermeister zum Schadensersatz von DM 298.297,44 nebst 8% Zinsen, nachzulesen unter dem Akltenzeichen 1 K 67/ 94. Er hatte nach Auffassung des Gerichtes bei einem Bauträger- und Schwimmbadprojekt mit öffentlicher Zuschussbegleitung ( der Landeszuschuss betrug 4.002.000,- DM ) nicht beherrschbare finanzielle Risiken ausgelöst.Die insgesamt 27 Seiten lange Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass man als Gemeindevertreter gut beraten ist, ein Thema in den öffentlichen Sitzungen unter Beratung aller Risiken tatsächlich zu diskutieren.
Positive Ansätze dazu hatte ja neben Peter Wommelsdorf die CDU durch den GV Gattinger schon gezeigt. Gerade im Umgang mit vermeintlichen Sachzwängen, mit großen Projekten ist Vorsicht geboten. Hier zählt vor allem der durch Kompetenz als Summe aus Wissen und Erfahrung, Eigenarbeit und Sachkunde erworbene eigene Standpunkt. Bei gegensätzlichen Standpunkten sollte immer gelten, was Voltaire bereits in der französischen Revolution äußerte:

"Ich teile ihren Standpunkt nicht. Ich würde aber mein Leben dafür geben, dass sie ihn weiter frei äußern dürfen."

Angesagt ist also inhaltliche Sacharbeit ohne bürgermeisterliche Beleidigungen. Dass diese eben keine "einmaligen Entgleisungen" darstellen, wie es das Kieler Landgericht erkannt wissen will, sondern bei Bernd Müller zum täglichen Geschäft dazu gehören, wissen Betrachter der Gemeindevertretersitzungen und Betroffene genauer. Letztlich werden dem auch die Gemeindevertreter selbst zustimmen müssen, wollen sie nicht ihre öffentliche Glaubwürdigkeit verlieren. Schließlich bleibt ja die offene Frage, warum sich Bernd Müller nicht bei demjenigen, der von ihm öffentlicht beleidigt wurde (ob nun einmalig oder nicht, sei dahingestellt), auch öffentlich wieder entschuldigt.

Inhaltliche Sacharbeit ist auch gar nicht weiter problematisch, steht doch am Ende immer eine Abstimmung über die Sachfrage. Dann entscheidet die Mehrheit. Warum der Hohner Bürgermeister immer sauer wird, oder auch der eine oder andere seiner Anhänger, wenn jemand "dagegen" stimmt oder sich auch nur der Stimme enthält, bzw. einen Zweifel äußert, bleibt ein Rätsel. Meinungsvielfalt macht das Leben bunt und ist Grundvoraussetzung für ein fröhliches Miteinander in der Gemeinde. Gibt es sie nicht, fühlen sich Teile der Bevölkerung ausgeschlossen, was in der Vergangenheit der Fall war, zumindest seitdem Bürgermeister Müller in Hohn "regiert": Am Anfang weniger, später immer mehr.

Oder hat das "sauer Sein" etwas mit der persönlichen Haftung zu tun, aus der er glaubt, sich bei einstimmigen Beschlüssen besser herauswinden zu können?

In vielen Gemeinden hat sich über die Jahre gezeigt, dass eigene, selbstbestimmte Lösungen im Endergebnis nicht nur viel Geld gespart haben, sondern auch einen Zuwachs an innerer Autorität und Souveränität der einzelnen Aktiven bewirkten. Das "es geht ja doch" Erlebnis verschiebt das eigene Ich- Wertgefühl ins Positive. Das sollten sich nicht nur die Gemeindevertreter gönnen, sondern jeder Dorfbewohner. Diejenigen, die durch das Auftreten von Bürgermeister Müller in eigener anonymer "Rumpöbelei" bestärkt werden, machen es einfach. Wir sind überzeugt, dass im Dorf wesentlich mehr Menschen wohnen, die gern ihren gesunden Menschenverstand benutzen.

Viele würden sich wieder oder überhaupt mehr einbringen, wenn sie ihre Ideen und Vorstellungen verwirklichen könnten bzw. überhaupt die Chance erhalten, sie zu äußern, ohne diese niveaulose "Rumpöbelei" befürchten zu müssen.

Doch zurück zur Haftung:

Auch wenn die finanzielle Größenordnung in Hohn nicht erreicht wird, so ist die Sanierung der Straße zur Hohner Fähre durchaus vergleichbar mit dem eingangs geschilderten Fall. Die Bedingungen des Straßenunterbaus/ -untergrundes sind ähnlich denen des Damms in Erfde, bei dem die beauftragende Gemeinde gerade ein "blaues Wunder" erlebte mit erheblichen finanziellen Auswirkungen. Der Beschluss der Hohner Gemeindevertretung beinhaltet ebenfalls keine Begrenzung der Risiken. Das betrifft sowohl den ursprünglichen Beschluss wie auch den Ergänzungsbeschluss, der schon höhere finanzielle Aufwendungen zulässt. Inwieweit ist ausgeschlossen, dass nicht noch mehr Risiken bestehen und so ein Desaster entsteht, wie in Erfde?

Da die Protokolle der Gemeindevertretersitzungen nicht mehr zeitnah veröffentlicht werden, ist es den Hohner Bürgern nicht möglich, zeitnah die Beschlusslage zu verfolgen. Zusätzliche öffentliche Informationen gibt es gar nicht. So kann auch niemand nachvollziehen, welchen Aufwand die Gemeinde zu vertreten hat, welche Zuschüsse es eventuell gibt und ob ein jährliches Ausbessern der Straße nicht sinnvoller und preiswerter wäre.

Ironisch gemeint:

Hoch leben Demokratie= Mitmachen (wie es ein scheidender beliebter Bundespräsident einmal formulierte) und Transparenz in der Hohner Gemeindevertretung, vertreten durch Bürgermeister Müller!