Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keinen Trick, keinen Schwindel, kein Laster, das nicht von Geheimhaltung lebt. Bringt diese Heimlichkeiten ans Tageslicht, beschreibt sie, macht sie vor aller Augen lächerlich und früher oder später wird die öffentliche Meinung sie hinwegfegen. Bekanntmachung allein genügt vielleicht nicht; aber es ist das einzige Mittel, ohne das alle anderen versagen. Josef Pulitzer
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Hatten Hohns Wehrführer Brumm und Hohns Bürgermeister Müller der Gemeindevertretung Märchen erzählt?

Wieder einmal musste die BfH feststellen, dass die Gemeindevertreter vor einer Abstimmung falsch informiert worden waren. Es geht um die Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr, in der neu festgelegt wurde, dass mindestens 50% der Mitglieder des Feuerwehrmusikzuges Dienst in der aktiven Wehr leisten, zumindest die entsprechende Ausbildung absolvieren müssen. Das führte zum Austritt des größten Teils der Musiker aus der Hohner Freiwilligen Feuerwehr.

Wäre es zu verhindern gewesen?

Ja, sagt die BfH!

Angeblich sollten die Gemeindevertreter wieder einmal keine andere Möglichkeit gehabt haben, als der Satzungsänderung zuzustimmen.Weit gefehlt! Die Gemeindevertretung ist falschen Informationen aufgesessen und zerstörte so einen erfolgreichen Feuerwehrmusikzug.

Sowohl Wehrführer Brumm als auch Bürgermeister Müller verkündeten, dass die Feuerwehrsatzung wie vorgelegt geändert werden muss, weil es vom Innenministerium und den Kreisbrandräten vorgegeben und damit Gesetz sei. Außerdem soll angeblich der Versicherungsschutz für den Klangkörper seitens der Versicherung nur noch gewährt werden können, wenn mindestens 50% der Mitglieder aktiven Feuerwehrdienst leisten.

Unsere Recherchen ergaben, dass beide Aussagen vor der Gemeindevertretung falsch waren: Versicherungsschutz wird bereits gewährt, wenn nur ein Mitglied des Klangkörpers aktiven Dienst in der Feuerwehr leistet. Das war in Hohn der Fall. Jeder Gemeindevertreter hätte vor Beschlussfassung einfach nur in der Verwaltung Fockbek oder direkt bei der Versicherung nachfragen müssen.

Die bisherige Mustersatzung für Freiwillige Feuerwehren (FF) sah vor, dass „bis zur Hälfte der Mitglieder des Musikzuges der Klangkörper durch Nichtmitglieder der FF verstärkt werden darf“. Das Innenministerium fixierte jetzt rechtlich in einem Änderungserlass, dass diese Regelung entfällt. Die Gemeinde Hohn kann nun allein bestimmen, wie viele Nichtmitglieder der FF den Musikzug verstärken können. Von einem aktiven Feuerwehrdienst ist lt. Mustersatzung überhaupt keine Rede.

Fazit: Es war völlig unnötig, die Mitglieder des Feuerwehrmusikzuges Hohn dazu nötigen zu wollen.

Am morgigen 8. März wollen die aus der Feuerwehr Hohn ausgetretenen Mitglieder des Feuerwehrmusikzuges einen neuen Verein gründen, um weiterhin als Kapelle zu musizieren. Sie benötigen Notenblätter, Instrumente, einen Probenraum und eine einheitliche Bekleidung. Deshalb beantragten Sie bei der Gemeinde die Nutzung der Instrumente und Notenblätter der Feuerwehr, die Nutzung des Gemeinschaftsraumes im Feuerwehrgerätehaus als Probenraum und einen Zuschuss für eine einheitliche Bekleidung. Im Hauptusschuss wies Bürgermeister Müller darauf hin, dass die Gemeinde sich bereits für einen Feuerwehrmusikzug ausgesprochen hatte und beim Wehrführer Interessenten dafür schon vorsprachen. Deshalb müsse man eine Unterstützung genau überlegen, zumal es im Dorf noch andere Musiker gäbe.

Unverständlich für uns Zuhörer war, warum der Hauptausschuss es rundweg ablehnte, sich mit dem Antrag zu befassen. Bürgermeister Müller begründete das damit, dass der Verein noch nicht bestehen würde und der Ausschuss deshalb einen Antrag des Vereins nicht behandeln könne. Das stimmt nur bedingt. Es wäre möglich gewesen, ein Votum des Hauptausschusses zu dem Antrag abzugeben unter der Voraussetzung, dass es tatsächlich am 8. März zu einer Gründung des Musikvereins kommt. Erfolgt bis zur Gemeindevertretersitzung keine Gründung, gibt es dort auch keine Beschlussfassung zum Antrag.

Das alles deutet darauf hin, dass unser Bürgermeister die Gemeindevertreter für eine Ablehnung der Unterstützung des neuen Vereins beeinflussen wollte. Hinzu kommt noch, dass B. Müller mitteilte, dass jedes Mitglied des Vereins befangen wäre und nicht an der Abstimmung und vorherigen Diskussion teilnehmen dürfe. Dieses hätte ihm die Verwaltung so mitgeteilt. Auf Nachfrage bei der Verwaltung stellte sich heraus, dass diese davon gar nichts wusste. Die Aussage war auch falsch, weil nur die Mitglieder des Vorstandes befangen sind. Einfache Mitglieder gelten nicht als befangen.

Erfreulicherweise hat die CDU das Thema aufgegriffen und verlangt in der kommenden Gemeindevertretersitzung einige Auskünfte dazu. Es wäre sehr schade, wenn die neuen alten Musiker keine Unterstützung durch die Gemeinde erfahren, da der Erlass des Innenministeriums zu den Feuerwehrmusikzügen eine einfache Lösung zuließe:

Die Gemeinde beschließt, zur Stärkung des Hohner Musikzuges der Feuerwehr 30 Mitglieder aufzunehmen, die nicht Mitglied der Feuerwehr sind. Dann kann der neue Verein sofort die vorhandenen Instrumente und Noten nutzen, hat Probenraum und Uniform, Hohn bekommt gleich wieder einen sehr guten Feuerwehrmusikzug.

Ob der Hohner Wehrführer und der Hohner Bürgermeister in der Lage sein werden, die entstandenen Gräben wieder zuzuschütten?

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