50plus-Treff Baumschule Horstmann - Wir lieben Pflanzen.

 Ist der B-Plan „ Döhrnkamp ll “ ungültig und somit rechtsunwirksam?

Die BfH führte einen ersten Workshop „Entwicklung Hohn“ Mitte Januar 2012 durch.

Die Diskussion im Workshop und die dann von der BfH durchgeführten Recherchen beim Amt und im Kreis lassen den Schluss zu, dass der Bebauungsplan Döhrnkamp II trotz der am 1. Jan. 2012 in Kraft getretenen Änderung keine Rechtskraft entfalten kann und somit außer Kraft ist. Hier herrscht seit vielen Jahren ein gesetzloser Zustand!

Die unsichere rechtliche Situation ergibt sich aus der tatsächlichen und B- Plan widrigen Bebauung im Tanneneck Nr. 2 und 4, 4a. Hier sollte laut B- Plan ein Doppelhaus mit Dachfirst parallel zur Straße errichtet werden, im Plan unten gelb umrandet. Stattdessen wurde ein Doppelhaus mit dem Giebel zur Straße errichtet, also um 90 Grad gedreht, durch dessen Fertigstellung der B- Plan praktisch aufgehoben wurde. Dem folgte dann auf dem freien Nachbargrundstück eine  Bebauung eines Holzhauses, welches ebenfalls nicht vorgesehen war. Diese Bebauung führt jetzt dazu, dass seitdem jeder Grundstücksbesitzer praktisch bauen kann, wie es ihm gefällt, bzw. Rechtstreite vorprogrammiert sind, sollte mit dem Verweis auf den B- Plan z.B. eine Aufstockung oder ein Wintergarten verweigert werden.

Erstaunlicherweise wurde dieses bei der Berichtigung der Satzung des B- Planes in Bezug auf die Heckenhöhe und die daraufhin stattgefundene Besichtigung durch die Herren Müller und Scheidner nicht erkannt. - Wie kann das sein? Es ging auch wesentlich um die Hecke im Tanneneck 4, 4a. Warum, Herr Müller, ist bei dieser Besichtigung nicht auch bemerkt worden, dass nicht nur die Hecken falsch sind, sondern das gesamte Haus verkehrt steht?

Anregung durch die BfH nach § 16 e Gemeindeordnung SH zur Heilung an die Gemeindevertretung:

Die Rechtskraft des B- Planes Döhrnkamp II kann durch drei Maßnahmen wiederhergestellt werden:

1.    Abriss der nicht planungsgerechten Häuser, was enorme Kosten für die Eigentümer bedeutet und zusätzliche Aufwendungen für die derzeitigen Mieter.

oder

2.    Anpassung des B- Planes an die derzeitigen Bebauungen im gesamten B- Plangebiet, was Kosten für die Gemeinde zwischen ca. 6.000 und 20.000 € bedeutet, die jedoch möglicherweise vom Verursacher der Fehlbebauung im Tanneneck 4,4a,  zu tragen wären.

Oder die Gemeindevertretung entscheidet sich für:

3.    Die Aufhebung des gesamten B- Planes Döhrnkamp II, also den Status quo mit Inkaufnahme der zukünftig wilden Bebauung.

Bebauungsplan
vorgesehene Bebauung
tatsächliche Bebauung