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Weitere Anregung der BfH nach § 16 e GO, über die Förderung des Interesses an der Selbstverwaltung

Die Auslegung der Bauleitplanung im Rathaus Fockbek kommt zwar der Verpflichtung der Gemeinde zur öffentlichen Auslegung nach dem Baugesetzbuch nach, erreicht jedoch offensichtlich nicht die Hohner Bürger, wie es der aktuelle Fall der B- Planung zeigt.

In Kenntnis dieser Tatsache sieht die BfH die Gemeindevertretung und insbesondere den Bürgermeister politisch in der Pflicht, etwas zu ändern, um die Bürger auch tatsächlich und nicht nur förmlich zu beteiligen. Das ergibt sich aus § 16 a  GO (Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner). Da heißt es:

„Die Gemeinde muss die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft unterrichten und fördert somit das Interesse an der Selbstverwaltung“.

In Hohn wird dieses jedoch nur minimal oder gar nicht beachtet, wie es der Bürgermeister auf der Gemeindevertretersitzung im Dezember 2011 mit seinen Worten „... wir wollen keine großen Ohren dabei haben“, deutlich betonte. Jedoch fordert die BfH nach wie vor eine politische Kehrtwende hingerichtet zu den Bürgerinnen und Bürgern von Hohn. Wir hoffen, dass sich der eine oder andere Gemeindevertreter findet, der das Bürgerbeteiligungsverfahren unterstützt. Die Unterstützung der BfH wiederum können wir Ihnen versichern.

Bürgermeister Müller muss sich endlich dazu bekennen, dass er der Chef der für Hohn zuständigen Verwaltung ist und damit auch in einer herausgehobenen Verantwortung für die Gemeinde als die anderen Gemeindevertreter. Auf der Gemeindevertretersitzung im Dezember 2011 sagten sie, Herr Müller, dass sie keine „großen Ohren“ dabei haben wollen.

Warum sperren Sie sich so gegen Bürgerbeteiligung und mehr Offenheit in den Angelegenheiten der Gemeinde?