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Fehlen Hohn 50.000 EURO?

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So war es in der Landeszeitung zu lesen: Anders, als im November letzten Jahres vom Innenminister ausgesagt, soll Hohn ab 2015 noch weniger Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich vom Land erhalten. Bürgermeister Jürgen Kuhrt meinte dazu,die Gemeindevertretung würde sich mit dem Thema befassen, wenn es soweit wäre. So verwundert es nicht, wenn entsprechende Anfragen von Bürgern bei der BfH eingingen: Wie kann es zu solchen Differenzen kommen? Wonach werden die Zuweisungen berechnet?

Schon in der SHZ war nachzulesen, dass die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich nach unterschiedlichen Kriterien erfolgen: eine Hälfte als Zweckzuweisung für bestimmte Infrastrukturmaßnahmen auf Antrag durch die Gemeinde und die andere Hälfte als Schlüsselzuweisung nach Einwohnerzahl und Steueraufkommen. Allerdings bekommen nur die Gemeinden einen Ausgleich, welche eine geringere Finanzkraft haben als Finanzbedarf besteht.

In die Berechnung der Finanzkraft fließen alle Steuern in der Gemeinde ein wie Grundsteuern, Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und die Zuweisungen des Landes zum Ausgleich der Belastungen aus der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs. Anschließend werden alle Steuern, die einen Hebesatz beinhalten, einheitlich normiert. Insgesamt ergibt sich daraus die sogenannte Steuerkraftmesszahl, die verglichen wird mit der sogenannten Ausgangsmesszahl.

Die Ausgangsmesszahl errechnet sich aus einem vom Innenministerium festgelegten Grundbetrag multipliziert mit der Einwohnerzahl der Gemeinde.

Hohn erhält als allgemeine Gemeindeschlüsselzuweisung 50 % des Betrages, um den die hiesige Steuerkraftmesszahl hinter der Ausgangsmesszahl zurückbleibt.

Außerdem erhält Hohn als Gemeindesonderschlüsselzuweisung 40 % des Betrages, um den die errechnete Steuerkraftmesszahl hinter einem Teilbetrag ihrer Ausgangsmesszahl zurückbleibt.

Hinzu kommen noch zweckgebundene Zuweisungen, die auf Antrag gewährt werden z.B. für Kindertagesstätten, Bibliotheken usw.

Die genauen Regelungen können im Landesgesetz über den kommunalen Finanzausgleich nachgelesen werden, das derzeit überarbeitet wird.

Hohn hatte Ende des Jahres 2012 2.394 Einwohner. Aktuell werden auf der Website des Amtes Hohner Harde noch 2.204. Einwohner ausgewiesen. Das bedeutet, dass Hohn innerhalb eines Jahres 190 Einwohner verlor. Menschen sind verstorben und weggezogen, nur wenige wurden neu geboren und zogen hinzu. Wenn bei den Berechnungen im November 2013 noch die Zahlen von Ende 2012 herangezogen wurden, bedeutet dieser Schwund ein Minus bei der Ausgangsmesszahl, wodurch sich die Differenz zwischen Steuereinnahmen und daraus errechneter Steuerkraftmesszahl und der Ausgangsmesszahl verringerte. Das ist insoweit erklärlich, als Gewerbe- und Grundsteuern nicht durch die Einwohnerzahl an sich bestimmt sind.

Eine weitere Erklärung für die Verringerung der Landeszuweisungen kann darin bestehen, dass die auf Antrag zu gewährenden Zuweisungen nicht umfänglich beantragt sind. Darauf hat auch Einfluss, was in den vergangenen Jahren an Mitteln beantragt wurde, weil das eine Orientierung für das Land darstellt, wenn die Bedarfe ermittelt werden. Deshalb gilt: Möglichst für alles Anträge stellen, was irgend möglich erscheint, lieber einen Antrag umsonst als einen zu wenig. Leider hatte der Ex- Bürgermeister dieses Prinzip nicht verstanden, was sich möglicherweise heute schon zum finanziellen Nachteil für Hohn auswirkt.

Außerdem kann es schlichtweg noch sein, dass einfach ein Berechnungsfehler vorliegt.

Auf jeden Fall sollte die Gemeindevertretung den Einwohnerverlust ernst nehmen und möglichst jetzt schon Maßnahmen überlegen, wie ihm aktiv entgegengewirkt werden kann. Den Dingen ihren Lauf zu lassen durch abwarten, dürfte die schlechteste der Möglichkeiten sein, die unweigerlich zu einer Schrumpfung führen wird: Schrumpfung des Ortes, Schrumpfung der Attraktivität, Schrunpfung des Ansehens und, und, und ....

Dipl.- Ing. Sylke Wegener

Vorsitzende der BfH