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Wie viele Charismen benötigen Hohner Gemeindevertreter?

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In der Landeszeitung stand es zu lesen: An ausgewählten Tagen soll in Hohn nun auch zukünftig ein Bürgerbüro geöffnet bleiben. Das ist doch schon mal was! Allerdings scheinen die Verhandlungen über die neue Verwaltungsgemeinschaft weiterhin öffentlichkeitsfern zu laufen. Jetzt sollen die Amtsausschüsse Weiteres entscheiden. Auf die Tagesordnungen dürfen wir gespannt sein, denn:

Wenn es schon in einem Dorf wie Hohn der Gemeindevertretung nicht gelingt, die Bewohner zu aktivieren und von Betroffenen zu Beteiligten an politischen Entscheidungen zu machen, wie soll es dann "im Großen" gelingen?

Die Bekanntmachung des Bürgermeisters Jürgen Kuhrt, dass die Verwaltung einschließlich Bürgerbüro ab 1. Jan. 2015 komplett nach Fockbek gehen wird, hat offensichtlich bereits eine Vorgeschichte, die allerdings öffentlich nicht weiter bekannt gemacht wurde. So bemerkte der Vorsitzende des Hauptausschusses, Marco Röschmann, in seinem Bericht an den Ausschuss am 19. Juni 2014 (so festgehalten im Protokoll):

Der elektronische Versand von Einladungen und Niederschriften soll auf Amtsebene mit der Ämterfusion beraten werden.

Es war also bereits über eine Ämterfusion ernsthaft nachgedacht worden. Vielleicht ist sie ja schon entschieden und es geht nur noch um das "Wie"? Als wenn so eine Entscheidung die Bürger überhaupt nicht tangieren würde, bleiben offenbar die Verhandlungen "im Dunkeln", anstatt sie öffentlich zu führen, die Bürger über das "Warum? Wieso? Weshalb?" zu informieren, die Vor- und Nachteile zu diskutieren und schließlich auch die Auswirkungen auf die Hohner darzustellen. Wie schon mehrfach von der BfH angesprochen: Nicht alles sollte man kommunal dem Geld unterordnen, zumal sich in anderen Gebieten Deutschlands zeigte, dass tatsächlich die auf dem Papier als einzusparen ausgewiesenen Gelder eben doch nicht eingespart wurden, weil sich aus den größeren Ämtern schließlich neue Aufwändungen ergeben, um wieder näher an den Bürger zu kommen. Diesem ist es letztendlich egal, wie sich Ämter intern organisieren, Hauptsache, seine Anliegen werden schnell und kompetent entschieden und er hat kurze und leichte Wege zum Amt. Nun ist Hohn sicher nur wenige Kilometer von Fockbek entfernt, doch diese Strecke ist nur für Autofahrer kurz. Alle anderen, vor allem Ältere und junge Familien mit Kindern ohne Auto und schlechtem ÖPNV, schauen in die Röhre und ziehen dann lieber nach Fockbek oder Rendsburg als nach Hohn. Und das in einer Situation, wo sich das Dorf um seine zukünftige Anziehungskraft und Attraktivität nun endlich einmal Gedanken machen muss. Dass die Gemeindevertretung dem Ganzen nicht tatenlos zusehen muss, ergibt sich aus dem geltenden Recht zur kommunalen Selbstverwaltung.

Die kommunale Selbstverwaltung ist eines der Grundprinzipien der Demokratie und besitzt durch die Selbstverwaltungsgarantie des  Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG) Verfassungsrang. Die kommunale Selbstverwaltung umfasst das Recht der Kommunen, einen Großteil ihrer öffentlichen Aufgaben selbständig zu erledigen, ohne dass sich der Staat einmischt.

Die individuelle Ausgestaltung des Artikels 28 Abs. 2 GG ist Ländersache, was aber nicht bedeutet, dass jedes Land beziehungsweise jede Kommune sich so verwalten kann, wie sie es möchte: die Regelung der örtlichen Angelegenheiten muss im Rahmen der bestehenden Gesetze erfolgen. Damit diese institutionelle Selbstverwaltungsgarantie gegeben sein kann, müssen gemäß Art. 28 Abs. 3 GG die Grundlagen der finanziellen Eigenversorgung gewährleistet sein.

Die kommunale Selbstverwaltung wird mit Hilfe von verschiedenen Merkmalen definiert:

  • Finanzhoheit: demnach muss die Gemeinde über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die ihr übertragenen Aufgaben finanzieren zu können.
  • Gebietshoheit, welche bedeutet, dass die Gemeinde ihre Hoheitsrechte auf den gesamten Teil des Staatsgebietes bezieht, der ihr zugeordnet ist.
  • Personalhoheit, gemäß derer die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei ihr Beschäftigte einsetzen darf.
  • Planungshoheit, nach der es Recht und Pflicht der Kommunen ist, derart vorausschauend zu planen, dass ihr Hoheitsgebiet sich weiterentwickeln kann.
  • Verwaltungshoheit, die das Recht der Gemeinde bestimmt, dass diese die ihr zugewiesenen Aufgaben in eigenem Namen und durch eigene Rechtsakte erfüllen darf.
Neben diesen Hoheitsrechten besteht das Recht auf Satzungsautonomie, welches besagt, dass die Gemeinde innerhalb ihres Gemeindegebietes eigene Satzungen beziehungsweise Verordnungen erlassen darf.

Leider war es in der Vergangenheit in einigen Bundesländern so, dass Ämterfusionen oder Gebietsreformen erzwungen wurden, indem man den betroffenen Ämtern, Kreisen oder Kommunen Finanzmittel des Landes verweigerte, und damit begründen konnte, dass die Finanzhoheit nicht mehr gegeben wäre, bis sie ihren Widerstand gegen eine Fusion aufgaben. Bisher ist nichts dergleichen aus Schleswig- Holstein bekannt geworden, so dass die Fusion der Ämter Hohner Harde und Fockbek wohl aus dem Umstand einer Eigeninitiative der Fockbeker Verwaltung unter ihrem neuen hauptamtlichen Fockbeker Bürgermeister resultiert. Damit hätten die Hohner Gemeindevertreter als Leitgemeinde des Amtes und in hoher Verantwortung für das Amt Hohner Harde und seine Weiterentwicklung die Zukunft selbst in der Hand. Sie sollten langsam dem Babywindelscheißeralter entwachsen sein und sich gegenüber der Verwaltung emanzipieren. Das wollen die Bürger vor allem: Selbstbewusste Gemeindevertreter, die eine Vision für die Entwicklung der Gemeinde haben bzw. sie mit den Bürgern erarbeiten, sie kommunizieren und auch durchsetzen. Momentan wird die neue Gemeindevertretung offenbar von den Ereignissen überrollt, die ihre Ursache in den Müllerjahren haben, einem Bürgermeister, der sich durch sein Auftreten keine Freunde in der Verwaltung und unter den anderen Bürgermeistern des Amtes machte und somit dem Ansehen des Dorfes schadete, was sich nun negativ auswirkt, weil das Amt Hohner Harde faktisch verschwinden soll und Hohn damit seine Bedeutung verliert, nicht nur die Verwaltung und das Bürgerbüro.

Planungshoheit siehe oben ist klar definiert als vorausschauende Planung, dass sich das Hoheitsgebiet weiterentwicklen kann. Das beinhaltet nicht nur konkrete Planungen zu Nutzungen im Gebiet, sondern eben auch eine Vision für die Zukunft einschließlich entsprechender umfassender Maßnahmen der Bürgerbeteiligung, Bürgerkommunikation, der Infrastruktur, der Werbung, des Außenauftritts, des gesamten Miteinander Lebens.

So sieht es derzeit in Hohn aus: Die Gemeindevertretung lehnt es ab, sich dem Bürger weiter zu öffnen, indem zum Beispiel an der veralteten und überholten Durchführung des Neujahrsempfanges festgehalten wird. Die Zusammenarbeit mit der Landeszeitung ist schlecht, kein Redakteur besuchte die letzte Sitzung, es gab keine Veröffentlichung darüber. Irgendeine Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Fragen der Dorfentwicklung findet bisher nicht statt. Hier herrscht Hilflosigkeit vor und man kann sich nicht überwinden, im Dorf ohne Zweifel vorhandene Potenziale zu nutzen. Eher werden sie verschenkt bzw. einfach fallen gelassen. Hilflosigkeit zeigt sich ebenfalls in der Frage der Aktivierung der Bürger. Das ist unbestritten momentan sehr schwer, weil die Müllerzeit jegliche Bürgerbeteiligung abtötete und man sich jetzt in einem "Nachtrott" befindet. Allerdings ist es dann auch kontraproduktiv, wenn Bürgervorschläge oder Anregungen immer nur abgelehnt werden. Wenn eine Spielstraße nicht umsetzbar ist, gibt es andere Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung in einer Straße, z.B., die man den betroffenen Bürgern anbieten könnte. Insoweit muss momentan fehlende bis gar keine Kommunikation als Ursache für eine fehlende weitsichtige Dorfentwicklung konstatiert werden. Die Nachwehen der Müllerjahre verbunden mit einem Bürgermeister Polizeicolonel in Fockbek, der in forschem Stechschritt mit autoritärem Gehabe voran geht und Gehorsam einfodert, wirken derzeit vollkommen kontraproduktiv auf die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Hohn. Die Gewaltenteilung zwischen Legislative (Gemeindevertretung) und Exekutive (Verwaltung) funktioniert dann nicht mehr, wenn die eigentlichen Dienstherren, die Legislative, sich der Exekutive unterordnen. Das gilt es zu verändern.

Die Hohner Bürger sollten im Interesse eines auch zukünftig lebensfähigen und attraktiven Wohnortes fordern, dass die Gemeindevertreter dieses Verhalten aufgeben und die Änderung auch öffentlich machen, kommunizieren.

Ein Bürgerbüro in Hohn muss erhalten bleiben!

Dipl.- Ing. Sylke Wegener