Die Grenzen der Demokratie

Die diesjährigen Kommunalwahlen zeigten schon in Hohn und unmittelbarer Umgebung, wo die Demokratie ihre Grenzen hat. Lesen Sie unseren Kommentar zu:

Bürgermeister aus dem Lostopf

und

Wahlbetrug: Abgewählte dennoch wieder an der Front

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Selbstverständlich weiß auch die BfH, dass die Hohner SPD über die Liste besetzt hat, denn schließlich brachte sie ja keinen Direktkandidaten durch. Normalerweise werden durch die Partei dann die Kandidaten benannt, welche die meisten Wählerstimmen erhielten, das Wählervotum also geachtet.

Was die CDU betrifft, stellt sie doch tatsächlich den Hohner Bürgermeister, oder hat da jemand irgendetwas nicht verstanden? Den Bürgermeister wählen die Gemeindevertreter, nicht die Bürger direkt. Insoweit besteht schon ein Unterschied zum Verhalten der Hohner SPD, zumal Volker Stiefel ja sein Mandat als Gemeindevertreter auch angenommen hat.

Bezogen auf Nübbel hätte es dem jetzigen Bürgermeister besser gestanden, die Verantwortung für die deutliche Wahlniederlage zu übernehmen und etwas mehr Demut gegenüber dem Wählerwillen zu zeigen, statt gleich wieder um das Amt zu buhlen.

Hier zeigen sich die Grenzen der Wählerdemokratie, die wir am Beispiel aufzeigen:

Die Landeszeitung Schleswig- Holstein titelte vor ein paar Tagen: "Bürgermeister aus dem Lostopf". Es ging um die Bürgermeisterwahl in Nübbel. Bekanntermaßen gab es dort Unstimmigkeiten wegen der geplanten Windenergieanlagen. Gemeinhin heißt es dann: Die nächsten Wahlen werden entscheiden. Doch im Fall Nübbel kam es, anders als in Hohn, nicht zu einer wirklichen Veränderung. Die Ursache liegt in der vertrackten Zahl 14 (oder 13?). In Nübbel wurden 14 Gemeindevertreter gewählt, was zu einer Pattsituation im Gemeinderat führte. Die neue Wählergemeinschaft BFN, welche sich konsequent gegen die Errichtung von Windenergieanlagen aussprach, hatte zwar deutlich die Wahlen gewonnen und mit 7 Sitzen ein klares "Ja" der Wähler für ihre Politik erhalten, doch der alte Bürgermeister übernahm eben nicht die Verantwortung für die deutliche Wahlniederlage seiner KWG und ließ sich mit Unterstützung der anderen Parteien, hier CDU und SPD, wieder "an die Macht" hieven.

Die Wähler hatten mehrheitlich deutlich gemacht, dass sie einen Politikwechsel im Dorf wünschen. Alle sieben Direktmandate gingen an die BFN, jeder der sieben gewählten Gemeindevertreter erhielt mehr Stimmen als der jetzige Bürgermeister. Doch was nutzt das alles, wenn die Vertreter der beiden großen Volksparteien SPD und CDU ihre naturgemäß vorhandenen Bestandswählerstimmen nutzen, um einem deutlich abgewählten Bürgermeister (KWG jetzt auf 2 Sitze reduziert) wieder zum Sieg zu verhelfen. Denn genau das taten sie, indem sie mit ihrem Stimmverhalten die Pattsituation herbei führten. Dass die Gemeindeordnung in so einem Fall das völlig undemokratische Losverfahren vorsieht, welches, wie hier geschehen, im Zweifel den Wählermehrheitswillen konterkariert, ist eine zweite Sache.

Doch ein zweites Ergebnis dieser Wahl scheint der alte neue Bürgermeister schon verstanden zu haben, als er sagte, dass die Gemeindevertreter einen neuen Umgang miteinander lernen müssten. Die Pattsituation gilt ja auch für zukünftige Entscheidungen. Sie bedeutet, dass Wahlen dann immer durch Los entschieden werden würden, was jedes Mal schlecht aussieht. Es bedeutet aber auch, dass Beschlüsse bei Stimmengleichheit als abgelehnt gelten. Deshalb braucht der Bürgermeister die BFN, wenn er etwas "druchbringen" will. Die BFN muss dabei aufpassen, dass sie sich nicht vereinnahmen lässt. Denn wenn der Wähler keinen Unterschied mehr feststellt, wählt er das nächste Mal anders, vielleicht eine neue Wählergemeinschaft? So kann der Wählerwille letztlich auch in Nübbel noch durchgesetzt werden: Wenn es die BFN ernst nimmt mit ihrer Verantwortung.

Ein zweites Beispiel für die Grenzen der Wählerdemokratie kommt (noch einmal) aus Hohn, dieses Mal von der SPD. Sie kämpft schon mächtig ums Überleben in der Gemeindevertretung und leistet sich dann das: Sie hievt den abgewählten früheren Hauptausschussvorsitzenden Borschtschow wieder hinein. Der Wähler hatte sich deutlich anders entschieden. Die meisten SPD- Stimmen erhielt Herr Krajewski und Herr Borschtschow war noch nicht einmal der erste Nachrücker. Wie kann es dazu kommen, dass er dennoch in der neuen Gemeindevertretung von Beginn an mitmischen darf?

Einmal kann es sein, dass die SPD die zwei Kandidaten, die aktuell auf ihr Mandat verzichtet haben, sie nur aufgestellt hatte, um die Liste "voll zu bekommen". Das bedeutet, dass gar nicht alle Kandidaten überhaupt vorhatten, in der neuen Gemeindevertretung aktiv mitzuwirken. Es ging nur darum, mit ihren Namen "Stimmen zu ziehen". Wir können es auch anders als "bewussten vorausgeplanten Wählerbetrug" bezeichnen. Es könnte aber auch sein, dass nach bekannt werden des Wahlergebnisses die SPD ihre Mehrheitskandidaten "gebeten" hat, zugunsten von Andre Borschtschow auf ihre Mandate zu verzichten. Letztlich dürfte es egal sein, weil auch das zeigt, dass die SPD nicht bereit ist, den Wählerwillen zu akzeptieren. Außerdem schmälert dieses Verhalten die zukünftige Aktionsfähigkeit der Gemeindevertretung, denn 5 Jahre sind eine lange Zeit, in der viel passieren kann. Möglicherweise muss der eine oder andere Gemeindevertreter im Laufe der Jahre ausscheiden und vielleicht ist dann kein "Nachrücker" mehr vorhanden. Es bleibt die Frage:

Wie ernst ist es der SPD mit dem Wählerwillen wirklich?

Dipl.- Ing. Sylke Wegener