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Kommunalaufsicht entspricht der Auffassung der BfH

Bürgermeister Müller muss Geschäftsordnung korrigieren lassen

Zur Erinnerung:

In der Sitzung der Gemeindevertretung Hohn vom 9.12.2010 in Hohn in der Gastwirtschaft „Zur Doppeleiche“, an der 16 Mitglieder der Gemeindevertretung Hohn teilnahmen, wurde unter TOP 8  der Einladung  „zur Beratung und Beschlussfassung über die I. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohn und ihrer Ausschüsse“ aufgerufen. Der Hauptausschussvorsitzende Borschtschow erläutert diesen Tagesordnungspunkt auf der Grundlage der Beratungen und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses sowie der erarbeiteten Beschlussvorlage. Die Gemeindevertretung sollte auf Verlangen des BGMs beschließen, dass entgegen der damalig gültigen Fassung der Geschäftsordnung diese wie folgt geändert werden solle: dass nur die Landeszeitung eine Benachrichtigung über die öffentlichen Sitzungstermine erhalten soll und die dazu gehörigen Beschlussvorlagen und Informationen anfordern kann.

Vorausgegangen war ein Anschreiben des PROGRESS Verlages Turmalinklang in Hohn an die Gemeindeverwaltung mit Bitte um Zusendung der Tagesordnungen. Dieses wurde zunächst negativ beschieden. Der Verlag verwies auf die damalige Fassung der Geschäftsordnung, nach der „örtliche Pressevertreter“ diese Informationen erhalten können und bekam dann die Tagesordnungen zugeschickt. Daraufhin brachte der Bürgermeister die Änderung der Geschäftsordnung wie oben beschrieben auf den Weg.

In der Einwohnerfragestunde der Gemeindevertreterversammlung vom 9. Dez. 2010 nahm Frau Wegener, BfH, Bezug auf die Tagesordnung. Hier ein Auszug aus dem Protokoll der Sitzung:

Frau Wegener, BfH, nimmt Bezug auf Tagesordnungspunkt 8 in der Sitzung und vertritt die Auffassung, dass die Änderung der Geschäftsordnung als Teil des Ortsrechtes gegen das Landespressegesetz als höherrangiges Recht verstößt. Seitens des Protokollführers wird eine rechtliche Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zugesagt.

Anmerkung der protokollführenden  Verwaltung: Durch Eingabe vom 12.12.2010 hat sich Frau Wegener u. a. in dieser Angelegenheit direkt an die Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde gewandt und um Rechtsprüfung gebeten. Der Vorgang ist zurzeit der Gemeinde Fockbek zur Stellungnahme zugeleitet worden.

Die Gemeindevertretung beschließt die I. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohn und ihrer Ausschüsse in der Fassung der Beschlussvorlage. Abstimmungsergebnis: 16-0-0. Eine Ausfertigung der Beschlussvorlage ist Bestandteil der Niederschrift.

Die Antwort der Kommunalaufsicht ist da per Schreiben vom 17. Juni 2011 und lautet:

„… dass im Hinblick auf die zentrale Bedeutung für alle Gemeinden im Amtsbereich die zuständige Verwaltung für das Amt Hohner Harde die Angelegenheit aufgegriffen und zugesagt hat, dass die Geschäftsordnung textlich überarbeitet werden wird.“  

So also der Landrat des Kreises Rendsburg- Eckernförde.

Nun dürfen wir gespannt sein, wie die Neuformulierung aussieht.

Schade ist, dass alle Gemeindevertreter wieder einmal dem Bürgermeister gefolgt sind, ohne sich selbst sachkundig zu machen. Schade ist auch, dass niemand von ihnen die Aktivitäten von BGM Müller hinterfragte.

Warum haben Hohner Gemeindevertreter und vor allem Bürgermeister Müller Angst vor Recherchen?

Einerseits blockieren sie Auskünfte oder schweigen, andererseits beschweren sie sich darüber, dass Berichte nicht alle Informationen berücksichtigen, die ihnen vorliegen.

Man spricht nicht umsonst von Herrschaftswissen.

Das funktioniert genau so, wie in Hohn praktiziert: Transparenz von gemeindlichen Entscheidungen ist immer noch ein Fremdwort.

Auf jeden Fall können auch die Redaktion des „Hohner Kritzlers“ und ihre Redakteure Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertreter und die entsprechenden Vorlagen erhalten.

Dieses ist ein weiteres Indiz für unsere sinnvollen  Aktivitäten und eine Ansage, dass die Gemeindeführung in Hohn nicht einfach machen kann was sie will und dabei sogar höherrangiges Recht mit Füßen tritt, auch wenn die Antwort der Kommunalaufsicht länger als ein halbes Jahr braucht.

Eine weitere Eingabe zur Kommunalaufsicht von der BfH bezüglich eines möglichen Verstoßes gegen die Vermögensbetreuungspflicht durch den Bürgermeister der Gemeinde Hohn steht in der Beantwortung durch die kommunale Aufsicht noch aus. Diese Anfrage liegt ebenfalls schon Monate zurück.

Was dürfen wir erwarten?

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