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Verbraucherzentrale warnt:


Abzocke durch die E-On Hanse?


Die Verbraucherzentrale vermutet, dass E.ON Hanse zukünftig die Preise mit einer wirksamen Preisklausel erhöhen will. Aus diesem Grund versucht der Energieversorger jetzt, die Kunden zum Abschluss der neuen OptimalStrom–Verträge zu bewegen.
Sehr geehrte Hohner Bürger, liebe Mitglieder und Sympathisanten,
bereits vor einigen Tagen veröffentlichten die Zeitungen in Schleswig- Holstein die Warnung der Verbraucherzentrale vor dem neuen E- On Vertrag E- On OptimalStrom.
Stichprobenartige Preisvergleiche zeigten, dass es bei beiden angebotenen OptimalStrom-Verbrauchstarifen viele deutlich günstigere Anbieter gibt. Dazu gehören auch Ökostromanbieter. Damit dürfte letztlich ad absurdum geführt worden sein, dass der Ökostrom teurer wird als der Atomstrom. Immerhin hatte E- On bisher 32 % Atomstrom in seinem Energiemix. Ausschlaggebend für die hohen Preise dürfte die nach wie vor bestehende Monopolstellung von E- On hier im Norden sein, welche durch den Städte- und Gemeindetag und die Kommunen über Beteiligung an der Schleswig- Holstein Netz AG leider weiter manifestiert wird. Immer noch wechseln zu wenige Bürgerinnen und Bürger den Anbieter weg von E- On, um dieses Monopol zu beenden.
Der Hohner Kritzler wird in der Sommerausgabe einige Alternativen aufzeigen.
Bisherige Joker 2000 Kunden der E- On haben Rückzahlungsansprüche, weil die Preisänderungsklausel in diesen Altverträgen nach Auffassung der Verbraucherzentrale gegen die Vorgaben des Bundesgerichtshofes für die Wirksamkeit von Preisklauseln verstößt und daher nicht zu den diversen Preiserhöhungen der letzten Jahre berechtigte. Ein entsprechender Musterbrief ist in jeder Beratungsstelle oder im Internet unter www.verbraucherzentrale-sh.de erhältlich.


Das sollten sich die E.ON-Kunden genau überlegen. Die lange Mindestlaufzeit von 18 Monaten und die löchrige Preisgarantie – sie schließt höhere Steuern und erhöhte Netzentgelte aus – sind keine Empfehlung für diesen Vertrag.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, das nicht optimale Vertragsangebot von E.ON Hanse zum Anlass zu nehmen, den laufenden Stromvertrag per Einschreiben/ Rückschein zu kündigen und sich 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages über Strompreisportale wie www.verivox.de einen günstigeren neuen Anbieter zu suchen.
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