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 B-Plan „ Döhrnkamp ll “ - Warum regte sich der Bürgermeister so auf?

Als auf der letzten Gemeindevertretersitzung die Anregung der BfH zur Überarbeitung des B- Planes Döhrnkamp zur Diskussion stand und Bürgermeister Müller sein Statement dazu abgab, irrte er gleich mehrfach:

1.   Für das Haus im Tanneneck 2 gibt es keine Sondergenehmigung. Der Kreis erließ damals einen Aufhebungsbescheid in Bezug auf den B- Plan Döhrnkamp II für das Grundstück. Ursache für den Aufhebungsbescheid war die zum damaligen Zeitpunkt unstrittige Feststellung, dass im Tanneneck 4 ein Haus entstanden war, welches so dem B- Plan nicht entsprach.

2.    Im Tanneneck 4 wurde ein Doppelhaus beantragt und auch ein Doppelhaus genehmigt. die Genehmigungsbehörde ging dabei davon aus, dass es B- Plan konform gebaut wird. Doch das passierte nicht und ist auch nach den der BfH vorliegenden Unterlagen nicht geheilt worden. Auf dem Grundstück Tanneneck 4 steht ein ganz normales Mehrfamilienhaus, das möglicherweise in Wohnungseigentumseinheiten geteilt ist, aber kein Doppelhaus, wie beantragt und genehmigt und wie es auf den ersten Blick auch aussieht.

Worin besteht der Unterschied?

Bei einem Doppelhaus hat jede Haushälfte ihr eigenes, zum Haus gehörendes Grundstück mit eigener Zufahrt. Oder, wenn die Zufahrt über ein zweites Grundstück führt, muss das entsprechende Recht ins Grundbuch eingetragen sein. Daraus folgt, dass eine Doppelhaushälfte mit Grundstück verkauft werden kann.

Nach den der BfH vorliegenden aktuellen Katasterunterlagen wurde das Grundstück Tanneneck 4 niemals geteilt! Damit kann das darauf stehende Mehrfamilienhaus kein Doppelhaus sein. Es handelt sich lediglich um ein Zweifamilienhaus, das wie ein Doppelhaus aussieht. Möglich wäre auch die Aufteilung in Wohnungseigentum. Doch auch das begründet kein Doppelhaus, weil das gesamte Wohnungseigentum sich auf einem ungeteilten Grundstück befindet und damit mit dem Wohnungseigentum kein alleiniges Eigentum an einem Grundstück erworben werden kann.

Es dürfte schwer sein, eine Teilungsgenehmigung zu bekommen, weil die dann geteilten Grundstücke einmal für ein Doppelhausgrundstück zu klein sind und die Zufahrt für das hintenliegende Grundstück ein Problem darstellt. Möglicherweise hatte der Eigentümer die Teilung damals vor und sie wurde bereits einmal abgelehnt. Doch das ist eine reine Vermutung. Der Fakt bleibt bestehen, dass hier einDoppelhaus genehmigt wurde, welches aber nicht entstanden ist. Geheilt werden könnte es durch die Gemeinde, was diese jedoch ablehnte. Der Kreis ist nur in der Lage, zu verlangen, eine B- Plan Konformität herzustellen, was wahrscheinlich zum Abriss führen würde, wenn nicht doch noch irgendein Trick zur Teilung des Grundstückes gelingt.

Ob die Gemeindevertreter das so provozieren wollen? Sie allein könnten für Rechtssicherheit für alle im B- Plan- Gebiet sorgen! Nur das hatte die BfH mit ihrer Anregung erreichen wollen, nicht den Abriss von Häusern!

3. Beschwerte sich Bürgermeister Müller, dass die BfH versuchen würde, ihn für etwas verantwortlich zu machen, was er nicht zu verantworten hat, weil es passierte, als er noch gar kein Bürgermeister war.

Einmal abgesehen davon, dass auch jeder Gemeindevertreter hier Verantwortung zu tragen hat, auch ein früherer Gemeindevertreter Bernd Müller, war die Fragestellung der BfH, warum Bürgermeister und Vorsitzender des Planungsausschusses vor Ort waren, gerade dieses Grundstück besichtigten und dabei nicht feststellten, dass etwas nicht in Orrdnung war? Warum wurde für eine B- Plan Änderung Geld ausgegeben, ohne diese Sache zu heilen? Diese Fragen hat Bürgermeister Müller bis heute nicht beantwortet und lässt Grundstücksbesitzer und Mieter im betreffenden B- Plan Gebiet weiter in Unsicherheit zurück.

4. Bzgl. des B- Planes Krohnskamper Weg haben Mitglieder der BfH keine Aktivitäten entfaltet, nichts fotografiert oder veranlasst, auch keine Fragen gestellt. Richtig ist sicher, dass die am Döhrnkamp deutlich werdenden grundsätzlichen Fragen auch bei allen anderen B- Plänen stehen, wenn die Bebauung abweicht. Anstatt immer nur auf die BfH zu schimpfen wäre es sinnvoller, die Fragen zu beantworten und die eigene Verantwortung bei einer rechtskonformen Heilung wahrzunehmen.

Vielen Mitgliedern der BfH kommt es so vor, dass der Bürgermeister immer nur dann verantwortlich ist, wenn alles reibungslos läuft, ansonsten waren es immer "die Anderen".

Bild 1: Mehrfamilienhaus/ Zweifamilienhaus

im Tanneneck 4 (hellblau)

Bild 2: Doppelhaus im Tanneneck 4

Grundstück geteilt (hellblau)