Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keinen Trick, keinen Schwindel, kein Laster, das nicht von Geheimhaltung lebt. Bringt diese Heimlichkeiten ans Tageslicht, beschreibt sie, macht sie vor aller Augen lächerlich und früher oder später wird die öffentliche Meinung sie hinwegfegen. Bekanntmachung allein genügt vielleicht nicht; aber es ist das einzige Mittel, ohne das alle anderen versagen. Josef Pulitzer
Wir machen uns die Devise von Pulitzer zu eigen, klären auf und sorgen für Transparenz
goal4glory.org der realistische Onlinemanager
Durch einen Trick wurden Bürgerbegehren in Schleswig Holstein faktisch unmöglich gemacht

Da hat die Fockbeker SPD ein Bürgerbegehren initiiert, welches von der Kommunalaufsicht vom Tisch gewischt wurde. Begründung: Keine Aussagen über eine Refinanzierung der Kosten z.B. durch neue Steuern oder Abgaben.

Nun fragen die Bürger, warum die SPD so einen Fehler machte, denn schließlich ist der bisher letzte hauptamtliche Bürgermeister P. Gilgenast der SPD angehörig und auch noch Rechtsanwalt. Der hätte das doch wissen müssen.

Und Mitglieder der BfH untersuchten, warum sich die Hohner Bürger für diese Ablehnung interessieren sollten, obwohl Hohn nicht Fockbek ist.

Hier das Ergebnis:

Durch die Gemeindeordnung Schleswig- Holstein oder durch die Kommunalaufsicht in vorauseilendem Gehorsam (?), werden erfolgreiche Bürgerbegehren faktisch unterbunden, sofern sie auch nur im Entferntesten irgendetwas mit Geld zu tun haben.

Zum Haushalt sind Bürgerbegehren ohnehin schon immer ausgeschlossen gewesen. Außerdem hüten die Gemeindevertreter ihre Haushaltspläne wie Dagoberts Schatz und informieren die Bürger nur äußerst oberflächlich über deren Inhalte. So sehr sind offenbar öffentliche Diskussionen darüber landesweit gefürchtet.

Zusätzlich gilt, dass eine von der zuständigen Verwaltung zu erarbeitende Übersicht der durch Umsetzung des Bürgerbegehrens zu erwartenden Kosten mit vorgelegt werden muss. Nun weiß jeder, dass Kostenrechnungen oder Kostenübersichten sehr differieren können, je nach dem, was erreicht werden soll. Der Berliner Großflughafen oder Stuttgart 21 sind gute Beispiele dafür: Will ich etwas politisch durchsetzen, gibt es eine Übersicht mit geringen Kosten; lehne ich etwas ab, sind die Kosten in den Übersichten eben höher. Auch in den Verwaltungen arbeiten nur Menschen mit allen menschlichen Schwächen, verständlicherweise. Außerdem sind die Verwaltungen den gewählten Gemeindevertretern und insbesondere den Bürgermeistern zur Loyalität verpflichtet, nicht irgendwelchen aufbegehrenden Bürgern, welchen es ohnehin schwer gemacht wird, Kostenübersichten zu überprüfen. So wird eine Auseinandersetzung über die zu erwartenden Kosten, die normalerweise während des Bürgerentscheides erfolgt, bereits in die Phase des Bürgerbegehrens vorverlegt, was die Chancen eines Bürgerbegehrens deutlich verringert, weil ein Streit um die Kosten ein Instrument sein kann, durch Verzögerungen dafür zu sorgen, dass vorgegebene Fristen für ein Bürgerbegehren nicht eingehalten werden können. Oder durch zu hoch angesetzte Kosten kommen nicht die erforderlichen Unterschriften zusammen.

Zurück zu Fockbek:

Nach Meinung der BfH hat sich in der Begründung der Ablehnung die Kommunalaufsichtsbehörde sehr weit aus dem Fenster gelehnt. So konnten wir lesen, dass ein Ablehnungsgrund war, dass keine rechtssicheren Aussagen über die geplante Refinanzierung der Kosten, hier des Bürgermeistergehaltes, im Bürgerbegehren vorhanden gewesen war. Doch: Lt. Gemeindeordnung des Landes ist es gar nicht notwendig, dazu Aussagen zu machen. Notwendig ist ausschließlich die Beilage der Kostenübersicht.

Hinzu kommt noch, dass Fockbek bisher einen hauptamtlichen Bürgermeister hatte, also das Gehalt bezahlt wurde. Das Bürgerbegehren wollte nur, dass alles so bleibt, wie es war. Zusätzliche Steuern oder Abgaben zur Finanzierung des Gehaltes sind gar nicht notwendig, weil bisher auch nicht notwendig gewesen.

Weiterhin konnten wir lesen, dass die Bürger, welche unterschrieben haben, wohl nicht unterschrieben hätten, wenn ihnen bekannt gegeben worden wäre, dass zusätzliche Steuern oder Abgaben erhoben werden müssen. Hier macht die Kommunalaufsicht eine Aussage, die reine Spekulation ist, durch nichts unterlegt.Jedenfalls das Ergebnis einer entsprechenden Befragung der Bürger, die unterschrieben haben, fehlt. Nur diese würde eine entsprechende Aussage der Kommunalaufsicht belegen.

Fazit:

Die Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg Eckernförde lehnt ein Bürgerbegehren ab mit einer Begründung, die gesetzlich nicht abgesichert und teilweise reine Spekulation ist.

Tickets von Fan zu FanEnergie sparen

Es ist kaum vorstellbar, dass die Kommunalaufsicht so eine Ablehnung ausspricht ohne Rückendeckung. Es ist möglich, dass es entsprechende Erlasse des Innenministeriums gibt, die öffentlich nicht weiter zugänglich sind. Vielleicht gibt es auch Urteile der Verwaltungsgerichte, die entsprechendes aussagen, oder eine Durchführungsverordnung mit entsprechendem Inhalt. Doch sind Durchführungsverordnung und Verwaltungsgerichtsurteile unwahrscheinlich, weil der neue Passus der Gemeindeordnung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden erst seit dem 1. März 2013 in Kraft ist. So wird es zumindest im Landesportal im Internet ausgewiesen.

Also vorauseilender Gehorsam seitens der Kommunalaufsicht?

Bedenklicher ginge es dann nicht mehr, weil mit so einem Verhalten dem Bürger das Gefühl vermittelt wird, dass er gar keine Rechte mehr hat, weil die nicht vom Bürger demokratisch gewählte Verwaltung bestimmt, was Recht ist, egal, ob es Recht ist oder nicht. Das dürfte vielen Beamten und Verwaltungsangestellten Unrecht tun.

Warum also hat die Kommunalaufsicht des Kreises so verantwortungslos gehandelt? Solche Entscheidungen dürften die Politikverdrossenheit noch verstärken, und das unmittelbar vor den anstehenden Kommunalwahlen. Kein gutes Zeichen.

Dipl.- Ing. Sylke Wegener

Sprachlernsoftware 24 Fremdsprachen lernen