Durch die Gemeindeordnung Schleswig- Holstein oder durch die Kommunalaufsicht in vorauseilendem Gehorsam (?), werden erfolgreiche Bürgerbegehren faktisch unterbunden, sofern sie auch nur im Entferntesten irgendetwas mit Geld zu tun haben.
Zum Haushalt sind Bürgerbegehren ohnehin schon immer ausgeschlossen gewesen. Außerdem hüten die Gemeindevertreter ihre Haushaltspläne wie Dagoberts Schatz und informieren die Bürger nur äußerst oberflächlich über deren Inhalte. So sehr sind offenbar öffentliche Diskussionen darüber landesweit gefürchtet.
Zusätzlich gilt, dass eine von der zuständigen Verwaltung zu erarbeitende Übersicht der durch Umsetzung des Bürgerbegehrens zu erwartenden Kosten mit vorgelegt werden muss. Nun weiß jeder, dass Kostenrechnungen oder Kostenübersichten sehr differieren können, je nach dem, was erreicht werden soll. Der Berliner Großflughafen oder Stuttgart 21 sind gute Beispiele dafür: Will ich etwas politisch durchsetzen, gibt es eine Übersicht mit geringen Kosten; lehne ich etwas ab, sind die Kosten in den Übersichten eben höher. Auch in den Verwaltungen arbeiten nur Menschen mit allen menschlichen Schwächen, verständlicherweise. Außerdem sind die Verwaltungen den gewählten Gemeindevertretern und insbesondere den Bürgermeistern zur Loyalität verpflichtet, nicht irgendwelchen aufbegehrenden Bürgern, welchen es ohnehin schwer gemacht wird, Kostenübersichten zu überprüfen. So wird eine Auseinandersetzung über die zu erwartenden Kosten, die normalerweise während des Bürgerentscheides erfolgt, bereits in die Phase des Bürgerbegehrens vorverlegt, was die Chancen eines Bürgerbegehrens deutlich verringert, weil ein Streit um die Kosten ein Instrument sein kann, durch Verzögerungen dafür zu sorgen, dass vorgegebene Fristen für ein Bürgerbegehren nicht eingehalten werden können. Oder durch zu hoch angesetzte Kosten kommen nicht die erforderlichen Unterschriften zusammen.
Zurück zu Fockbek:
Nach Meinung der BfH hat sich in der Begründung der Ablehnung die Kommunalaufsichtsbehörde sehr weit aus dem Fenster gelehnt. So konnten wir lesen, dass ein Ablehnungsgrund war, dass keine rechtssicheren Aussagen über die geplante Refinanzierung der Kosten, hier des Bürgermeistergehaltes, im Bürgerbegehren vorhanden gewesen war. Doch: Lt. Gemeindeordnung des Landes ist es gar nicht notwendig, dazu Aussagen zu machen. Notwendig ist ausschließlich die Beilage der Kostenübersicht.
Hinzu kommt noch, dass Fockbek bisher einen hauptamtlichen Bürgermeister hatte, also das Gehalt bezahlt wurde. Das Bürgerbegehren wollte nur, dass alles so bleibt, wie es war. Zusätzliche Steuern oder Abgaben zur Finanzierung des Gehaltes sind gar nicht notwendig, weil bisher auch nicht notwendig gewesen.
Weiterhin konnten wir lesen, dass die Bürger, welche unterschrieben haben, wohl nicht unterschrieben hätten, wenn ihnen bekannt gegeben worden wäre, dass zusätzliche Steuern oder Abgaben erhoben werden müssen. Hier macht die Kommunalaufsicht eine Aussage, die reine Spekulation ist, durch nichts unterlegt.Jedenfalls das Ergebnis einer entsprechenden Befragung der Bürger, die unterschrieben haben, fehlt. Nur diese würde eine entsprechende Aussage der Kommunalaufsicht belegen.
Fazit:
Die Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg Eckernförde lehnt ein Bürgerbegehren ab mit einer Begründung, die gesetzlich nicht abgesichert und teilweise reine Spekulation ist.